Tierfallen für die Jagd und zur Schädlingsbekämpfung
Tierfallen werden vorwiegend für die Jagd und zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Der Zweck einer Tierfalle ist, ein Lebewesen festzuhalten oder auch zu töten. Dabei ist eine Tierfalle stets selbstauslösend, im anderen Fall spricht man von einem Fanggerät. Der Einsatz für die Jagd ist in Deutschland streng geregelt. Tierfallen für die Jagd auf Wildtiere dürfen nur mit einem Jagdfallenschein und entsprechend der Richtlinien der Jagdverordnung zum Einsatz von Tierfallen aufgestellt werden.
Für
Mausefallen und andere Tierfallen zur Schädlingsbekämpfung von Ratten oder Insekten gelten jedoch keine besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Die unterschiedlichen Tierfallen
Lebendfallen
Lebendfallen zielen nicht darauf ab, die gefangenen Tiere zu töten, sondern lediglich festzuhalten, um sie dann beispielsweise umzusiedeln. Sie werden für die Jagd ebenso angewendet wie zur Schädlingsbekämpfung. Es gibt für die unterschiedlichen Tierarten verschiedene Lebendfallen, deren Bauart sich unterscheidet.
In der Regel handelt es sich jedoch um eine Art Käfig, in welchen das Lebewesen durch ein Köder gelockt wird. Ein besonderer, mechanischer Auslösemechanismus sorgt dafür, dass sich der Käfig schließt und das Tier nicht mehr entweichen kann. Lebendfallen sollten im Interesse der Tiere in kurzen Zeitabständen überprüft werden. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Tier über einen längeren Zeitraum in der Falle gefangen bleibt. Beispiele für Lebendfallen sind z. B.
Holzkastenfalle oder
Korbmausefalle.
Totfangfallen
Totfangfallen sind besonders umstritten. Das Tier wird nicht nur gefangen genommen, sondern gleichzeitig durch einen Mechanismus getötet. Leider passiert es manchmal, dass der Mechanismus nicht so zu schnappt, wie er sollte. In diesem Fall können Tiere verletzt werden und einen qualvollen, langsamen Tod erleiden. Totfangfallen sollten aus Gründen des Tierschutzes möglichst nicht eingesetzt werden. Im Falle der Schädlingsbekämpfung beispielsweise gegen Insekten sind jedoch andere Möglichkeiten oft nicht gegeben, so dass eine Totfangfalle oft die einzige Lösung ist.
Gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Tierfallen
Tierfallen sollten stets verantwortungsvoll und mit dem Tierschutz konform eingesetzt werden. Dabei bedarf es fundierten Wissens über die Wirkungsweise der Fallen und über das Verhalten der zu fangenden Lebewesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, Tierquälerei und das Schädigen anderer Lebewesen zu verhindern. In Deutschland müssen Lebendfallen so gebaut sein, dass die gefangenen Tiere nicht verletzt werden können. Bei Totfangfallen muss sichergestellt sein, dass sie sofort töten. Darüber hinaus ist eine Verblendung der Fallen gesetzlich vorgeschrieben, um zu verhindern, dass Menschen oder andere Tiere in Gefahr geraten. Regelmäßige Kontrollen von Tierfallen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Tierfallen gegen Insekten
Gegen Insekten werden eine Vielzahl von Tierfallen angeboten. Die meisten dieser Fallen locken die Insekten mit Hilfe von Lockstoffen wie Pheromonen (Pheromon-Falle) oder Licht an. Einige
Insektenfallen ziehen die Tiere auch durch eine attraktive Farbe an. Je nach Art der Falle werden die Insekten durch Klebeflächen gefangen oder auch, beispielsweise bei Lichtfallen, über elektrische Impulse getötet. Darüber hinaus gibt es Insektenfallen, welche die Tiere mit Giftstoffen töten z. B. Ameisenfallen und
Tierköder.