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Zubehör
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Anschlagmittel als Zubehör zum Hebezeug

Die Fördertechnik ist für effizientes Arbeiten ein unerlässlicher Bestandteil, sei es, wenn in Betrieben größere Strecken mit Lasten zu überbrücken sind oder aber im Bereich der externen Logistik sowie im Bau (Häuser, Hallen, Brücken, Gleise, Flugzeuge, Bahnen, Straßen oder Tunnel) Teile aufgehoben, bewegt und wieder positioniert werden müssen. Dies geschieht mittels Hebezeug, wozu Geräte zum Heben und Bewegen bezeichnet werden, beginnend bei Förderstraßen bis hin zu Kranen aller Art. Unter Anschlagmittel versteht man in diesem Zusammenhang die nicht zum Hebezeug gehörenden Einrichtungen (also Zubehör), die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last bzw. Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.

Die Auswahl an Anschlagmitteln

Zu den Anschlagmitteln gehören
  • Ketten wie die den DIN-Normen unterliegenden Rundstahlketten und andere Ketten,
  • Seile wie Anschlagseile, Sicherheitsseile oder Windenseile,
  • Gurte sowie Rundschlingen (auch Schlupf bezeichnet),
  • Rollen, konkreter Förderrollen, und
  • Haken wie Lasthaken, Wirbelhaken, Staplerhaken oder C-Haken.

Zur Abstimmung bzw. Dimensionierung

Entsprechend der besonderen Gefahren in der Fördertechnik beim Betrieb und bei den beim Betrieb auftretenden Belastungen müssen Tragmittel und Anschlagmittel zur Vermeidung von Berufsunfällen und Schaden an Leib und Gut ausreichend bemessen sein. Zudem sollte man darauf Wert legen, dass bei der Verwendung von ortsveränderlichem Hebezeug immer neben Seilen oder Bändern aus natürlichen oder synthetischen Fasern zusätzlich ein Stahlseil verwendet werden muss.

Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit der Verwendung von Anschlagmitteln

Anschlagmittel sind vor jeder Benutzung genau anzusehen und damit einer Sichtprüfung zu unterziehen. Man beachte, dass vor allem Seile und Hebebänder nicht ungeschützt über scharfe Kanten gezogen werden dürfen. Als geeigneter Kantenschutz kommt oftmals ein Kunststoffkantenschutz aus fünf Millimeter dickem Polyurethan oder eine Unterfütterung mit nicht oder schwer entflammbaren Material in Betracht.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.