Waffenbesitzer (Personen mit einer Waffenbesitzkarte) sind laut § 36 des Waffengesetzes (WaffG) verpflichtet, Waffen (Lang- und Kurzwaffen) und Munition in einem „Sicherheitsbehältnis“ aufzubewahren und sie so vor Abhandenkommen oder Diebstahl zu schützen. Waffenschränke bzw.
Waffentresore sind am besten geeignet, denn schließlich erfüllen sie wie Tresore diverse Sicherheitsbestimmungen (siehe Tabelle). Im Gegensatz zu einem „normalen“ Tresor bietet ein Waffenschrank noch Waffenhalter, um Langwaffen senkrecht zu lagern, Halteklammer für Kurzwaffen sowie diverse Böden. Zusätzlich sind abschließbare Fächer möglich, um Waffen getrennt von der Munition aufzubewahren.
Welche Sicherheitsbestimmungen gibt es?
Ziel eines Waffenschrankes ist es, Unbefugten den Zugang zu Waffen oder Munition zu verhindern. Schusswaffen müssen Sie getrennt von der Munition aufbewahren, „sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht“ (WaffG § 36).
Wie viele Waffen im privaten Bereich untergebracht werden dürfen, hängt von der Sicherheitseinstufung ab, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern (Angaben ohne Gewähr):
Sicherheitsklasse bzw. -stufe
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Nähere Bezeichnung
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Langwaffen
(Anzahl)
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Kurzwaffen
(Anzahl)
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Munition
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VdS Klasse 0 (N)
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Tresor gemäß
EN 1143-1
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ab 10
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bis fünf
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Lagerung ohne abschließbares Innenfach oder Munitionstresor
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VdS Klasse I
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Tresor gemäß
EN 1143-1
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ab 10
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bis 20
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Lagerung ohne abschließbares Innenfach oder Munitionstresor
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VdS Klasse II
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Tresor gemäß
EN 1143-1
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ab 10
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ab 20
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Lagerung ohne abschließbares Innenfach oder Munitionstresor
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Sicherheitsstufe A
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Stahlschrank einwandig nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)
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bis 10
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-
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Lagerung in separat verschließbarem Innenfach
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Sicherheitsstufe A
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Stahlschrank einwandig nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)
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bis 10
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bis 5 (Lagerung nur im Innentresor Sicherheitsstufe B möglich)
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Lagerung in einem zusätzlichen separaten Innentresor oder
Munitionstresor
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Sicherheitsstufe B
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Stahlschrank mehrwandig nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)
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ab 10
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bis 5
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Lagerung in separat verschließbarem Innentresor
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Zur Erläuterung: Wenn Sie einen Waffenschrank gemäß der VdS-Sicherheitsstufen O (N) oder höher besitzen, dürfen Sie Waffen (Lang- oder Kurzwaffen) zusammen mit der Munition aufbewahren. Besitzen Sie allerdings einen Waffenschrank nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) mit den Sicherheitsstufen A bzw. B, muss die Munition in einem verschließbaren Innenfach, durch einen separaten
Innentresor oder einen
Munitionstresor aufbewahrt werden. Diese Angaben gelten speziell für den privaten Bereich.
Nähere Informationen erhalten Sie u. a. bei polizeilichen Beratungsstellen.
Verschärfung des Waffenrechts
Nach dem Amoklauf in Winnenden haben Bundesrat und Bundestag eine Änderung des Waffenrechts (Stand Juli 2009) beschlossen. Hier einige Neuerungen: Demnach müssen Waffenbesitzer mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Werden Waffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt, drohen härtere Strafen. Bis Ende 2012 soll ein bundesweit elektronisches Waffenregister eingerichtet werden. Eine befristete Amnestieregelung sieht vor, dass Besitzer von illegalen Waffen bis Ende 2009 straffrei abgegeben werden können, sofern damit keine Straftat begangen wurde. Es wird sogar eine Verordnung erarbeitet, nach der die biometrische Sicherung von Waffenschränken geregelt werden soll.
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