Verbandbuch - gesetzliche Dokumentation
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, ist es zwingend erforderlich, schriftliche Aufzeichnungen und Dokumentationen über geleistete
Erste Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Eine sichere Form ist die Verwendung eines Verbandbuches. Darin sind alle wichtigen Angaben einfach zu erfassen, da vorgedruckte Spalten dafür sorgen, dass nichts Wesentliches vergessen wird.
Verbandbuch als Merkzettel
Durch den Vordruck der zu erfassenden Informationen wird vermieden, dass ein wichtiger Bestandteil in der Dokumentation nicht erfasst wird und dadurch verloren geht. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis und können bei Spätfolgen von Unfällen in Beruf, Schule oder beim Sport mit herangezogen werden. Jede noch so kleine Verletzung, und mag sie noch so harmlos erscheinen, ist zu vermerken, insbesondere dann, wenn Erste Hilfe egal, in welcher Form, geleistet wurde.
Folgende Spalten sind in jedem nach BGI 511 zu verwendenden Verbandbuch vorgegeben:
- Nummerierung
- Name des Verletzten oder Erkrankten
- Datum und Uhrzeit des Unfalls oder der Verletzung
- Arbeitsbereich, hierbei wird der Bereich eingetragen, in dem sich der Unfall oder die Verletzung zugetragen hat
- Schilderung des Gesundheitsschadens
- Art und Umfang der Verletzung
- Name von Zeugen, die Aussagen zum Unfall machen können
- Datum und Uhrzeit der Erste Hilfe-Leistung
- Maßnahmen des Erste Hilfe-Leistenden
- Name des Erste Hilfe-Leistenden
Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang lückenlos, damit sichern Sie sich selbst und auch den Verunfallten ab.
Übersicht bringt Sicherheit
Damit jeder, der helfen möchte, auch helfen kann, ist es wichtig, im Verbandbuch alle wichtigen Informationen zusammenzufassen, die im Zweifelsfall wichtig werden können. Neben Firmenname und Abteilung sollten zuständige Ersthelfer, die Vorort zu finden sind, die Notrufnummer sowie der verantwortliche Durchgangsarzt und das Krankenhaus vermerkt sein. In Ihrem Unternehmen sollten die Mitarbeiter zusätzlich darüber informiert werden, dass Verletzungen zu melden sind. Jeder sollte wissen, wo sich Verbandbuch und
Verbandkasten befinden. Beides zusammen aufzubewahren ist oftmals sinnvoll.
Hilfreich ist eine Übersicht über den Inhalt des Verbandskasten im Verbandbuch, hierbei kann gleichzeitig dokumentiert werden, was entnommen wurde, damit der Verbandkasten später wieder neu bestückt werden kann.
Verantwortungsbereich und zentrale Ablage
Immer dann, wenn Versicherte einen Unfall erleiden oder sich eine Verletzung zuziehen können, ist das Führen eines Verbandbuches sinnvoll. In Betrieben, Schulen und Kindergärten ist es sogar Pflicht. Hilfreich kann es aber auch in öffentlichen Einrichtungen wie Sportstätten oder im Fitnessstudio sein. Sie selbst gehen dann kein Risiko ein, wenn es doch zum Fall für die Versicherung kommt.
Die Verantwortung über die Eintragungen in das Verbandbuch sollten zentral abgebildet werden. Angebracht ist es, wenn der jeweilige Ersthelfer die Eintragung vornimmt. Dies ist dann leicht zu realisieren, wenn das Verbandbuch beim Verbandskasten hinterlegt ist, hierbei empfiehlt sich das Format A5. Zumindest sollte aber ein Meldeblock vorhanden sein.
Datenschutz gewährleisten
Das Verbandbuch muss so aufbewahrt werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist und die Eintragungen nicht von Unberechtigten gelesen werden können. So ist das Sekretariat ist ein geeigneter Ort zum Sammeln der Eintragungen. Eintragungen in Meldeblöcken können so in das gebundene Verbandbuch übertragen und zentralisiert aufbewahrt werden. Alle Unfälle aller Bereiche sind durch die zentrale Ablage an einem Ort erfasst und einsehbar. Solche Bücher sollten umfangreicher sein und können neben höheren Seitenzahlen durchaus im Format A4 angeschafft werden.
Aufbewahrungsfristen des Verbandbuchs
Verbandbücher sind fünf Jahre aufzubewahren, um nicht nur Versicherungsfragen bei Spätfolgen beantworten zu können, sondern auch in der Prävention und Unfallvorsorge punkten zu können.