Warnwestenpflicht in vielen europäischen Ländern
Während das Mitführen einer Warnweste in vielen europäischen Ländern
wie Österreich, Frankreich oder Spanien bereits Pflicht ist, muss sie
in Deutschland nur in einem gewerblich genutzten Fahrzeug mitgeführt
werden. Allerdings ist es jedoch empfehlenswert, auch im privaten
Bereich auf eine Warn- bzw. Pannenweste nicht zu verzichten. Kommt es
z. B. zu einem Unfall oder einer Panne in der Nacht oder bei schlechten
Sichtverhältnissen, erhöht eine Weste den Sicherheitsschutz.
Schließlich ist man schon von Weitem zu sehen, wodurch andere
Verkehrsteilnehmer besser bzw. schneller reagieren können.
Wer muss Warnbekleidung in Deutschland tragen?
Personen, die sich in der Nähe des Straßenverkehrs und außerhalb von
Absperrungen oder Gehwegen aufhalten z. B. im gewerblichen Abschlepp-,
Bergungs-, Pannenhilfs- oder Instandsetzungsdienst, müssen zur besseren
Sichtbarkeit
Warnbekleidung in Form einer Sicherheitsweste tragen. Empfohlen wird es des Weiteren im Rettungsdienst z. B. für Sanitäter und Ärzte.
Laut der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) hat ein Unternehmer
maschinelle angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter
Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Fahrzeuge,
die ständig mit einem Fahrer und Beifahrer besetzt sind, müssen zwei
Warnbekleidungen mit sich führen.
Welche Bestimmungen gibt es?
Die DIN EN 471 legt die gesetzlichen Regeln zur Warnbekleidung fest. Um
dieser Norm zu entsprechen, müssen die Westen orangefarben oder gelb
sein. Damit Personen schon aus der Entfernung gut gesehen werden,
verfügt die Weste über retroreflektierende Streifen. Je nach
Beschaffenheit des Materials (Mindestrückstrahlwert) kann die Weste in
drei Klassen eingeteilt werden, wobei Klasse 1 für den privaten
Gebrauch und Klasse 2 (Polizei, Straßenarbeiter) und 3 (Rettungsdienst)
für den gewerblichen Bereich vorgesehen ist. Erfüllt die Weste diesen
Anforderungen, ist dies in der Innenseite der Jacke anhand eines
Aufnähers erkennbar. Darauf sollten Sie beim Kauf auch achten.
Kein böses Erwachen beim Urlaub im Ausland
Sobald Sie auf der Autobahn oder Schnellstraße das Auto aufgrund einer
Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen Sie eine Weste tragen. Dies
ist in Ländern wie z. B. Belgien, Kroatien, Italien, Portugal oder der
Slowakei Pflicht. Saftige Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung. Diese
variieren von Land zu Land. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch geraten,
die Weste im Zweifelsfall freiwillig zu tragen.
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