Warnblinkleuchten für die Sicherheit
In vielen Situationen, insbesondere bei
Baustellen werden
Arbeitsschutzleuchten zur
Absperrung eingesetzt. Maßgeblich für diese sind die TL-Warnleuchten 90, die Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten (Ausgabe 1990). Ergänzend kommen noch zum Beispiel die Regelungen für Leitbaken oder Absperrtafeln hinzu. Die Leuchten sollten nach Möglichkeit durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geprüft sein. Leider trifft das für viele der stromsparenden LED-Modelle nicht zu.
Klassifizierung von Warnleuchten und Einsatzgebiete
Nach der TL-Warnleuchten 90 gibt es 7 Klassen:
WL1/WL2: Dauerleuchten mit einem beziehungsweise zwei Lichtaustritten. Gelbe Warnleuchten können einen oder zwei Lichtaustritte haben, rote nur einen. Diese Leuchten dienen der Verkehrsführung oder Kennzeichnung von Hindernissen. Auf Autobahnen und Bundesstraßen und generell, wenn die ZTV-SA 97 gefordert ist, sind TL-Leuchten einzusetzen. Blinkbetrieb ist nur in Ausnahmefällen für gelbe Leuchten zulässig.
WL3 (EN 12352: L8G): WL3 zeigen unterbrochenes Dauerlicht und haben einen Lichtaustritt von 180 mm. Sie dienen als Aufbaulicht der Verkehrsführung. In der Nacht muss durch einen Helligkeitssensor das Licht gedimmt werden und gleichzeitig ein Grundlicht erhalten bleiben.
WL4 (EN 12352: L8L): Leitkegelblitzleuchten werden auf Leitkegel von 1 m oder 0,75 m Höhe montiert. Sie haben einen Lichtaustritt von 180 mm.
WL5 (EN 12352: L9M): Diese Warnblinkleuchten haben einen Lichtaustritt von 300 mm und strahlen ihr Licht sehr eng gebündelt aus. Sie sind nur für den oberen Teil einer Absperrtafel gedacht, zum Beispiel in Kombination mit einem Leuchtpfeil.
WL6 (EN 12352: L8H,L8M): WL6 werden zum Aufbau von Leuchtpfeilen oder -kreuzen benutzt. Auch sie haben einen Lichtaustritt von 180 mm. BASt-geprüfte WL6 können auch als Vorwarnleuchten innerhalb von Ortschaften benutzt werden.
WL7 (EN 12352: L9H): Dies sind Vorwarnleuchten, die an Fahrzeugen oder über Verkehrszeichen montiert sind, oder die neben der Fahrbahn stehen. Sie zeigen ein langsames Blinklicht. Die Größe des Lichtaustrittes beträgt 300 mm. Sie haben einen sehr geringen Abstrahlwinkel und müssen somit genau auf den fließenden Verkehr ausgerichtet werden. Sofern möglich, sollte die Entfernung zum Fahrzeugführer 300 m betragen. Das erfordert das Anbringen der Leuchten in mindestens 2,50 m Höhe, damit sie nicht verdeckt werden. Die Verwendung von Blitzlicht (WL 4 und WL5) ist für diese Zwecke nicht zulässig.