Brandschutzschilder nach BGV A8 als wichtige Sicherheitskennzeichnung
Brandschutzschilder nach BGV A8 sind eine wichtige Form der
Sicherheitskennzeichnung zur Unfallverhütung bzw. zum Gesundheitsschutz. Die Brandschutzschilder nach BGV A8 gehören zu den Sicherheitszeichen in Form der Brandschutzzeichen. Die Schilder bzw. Folien sind deutlich und dauerhaft leuchtend rot und viereckig. Sie tragen mittig einen Pfeil für eine Laufrichtung oder einen Gegenstand wie eine
Leiter, eine Löschdecke oder einen
Feuerlöscher. Brandschutzschilder nach BGV A8 grenzen sich damit eindeutig von schlichten Hinweisschildern ab, die blau und rechteckig sind, aber auch einen Hinweis auf einen zusätzlichen Feuerlöscher geben können.
Brandschutzschilder nach BGV A8 dienen dem Schutz am Arbeitsplatz
Die Brandschutzschilder nach BGV A8 sind nicht für den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, egal, ob Luft-, See-, Binnensee-, Straßen-, Straßenbahn- oder Bahnwege vorgesehen. Der Begriff des Arbeitsplatzes betrifft nicht nur ein Büro, sondern auch Verkehrs- und Rettungswege, Sozialräume, Lagerbereiche, Maschinenräume und Unterrichtsräume, im Prinzip daher den gesamten Unternehmensbereich. Die Verwendung von Sicherheitszeichen entbindet ein Unternehmen nicht von der Pflicht zu primärem Gesundheitsschutz, wie etwa die Vermeidung von Feuer durch den Einsatz selbstlöschender Aschenbecher oder Abfalleimer.
Vor der Befestigung zu berücksichtigen
Die Brandschutzschilder nach BGV A8 sollten entsprechend eines Flucht- bzw. Rettungsplanes, der nach der Arbeitsstättenverordnung zwingend zu erstellen ist, angebracht werden. Die Berufsgenossenschaft wird Sie in Deutschland darin unterstützen, da sie zur Unterrichtung verpflichtet ist. Die Kennzeichnung darf nicht durch andere Schilder oder Aufkleber oder deren Art der Befestigung beeinträchtigt werden. Vermeiden Sie einen „Schilderwald“. Ist der Brandschutzschlauch, der Feuerlöscher oder die Leiter nicht mehr am Platz, muss das Schild umgehend entfernt werden. Berücksichtigen Sie auch, ob die Kennzeichnung auch noch bei Stromausfall ohne Licht sichtbar oder ob eine Notfallbeleuchtung zu ergänzen ist.
Brandschutzschilder nach BGV A8 sind regelmäßig zu prüfen
Der Firmeninhaber muss die Kennzeichnungen mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person darauf überprüfen lassen, ob sie noch vorhanden und erkennbar sind. Als fachkundig gilt jemand, der eine Ausbildung oder anhand langjähriger Erfahrungen den arbeitssicheren Zustand der Brandschutzschilder beurteilen kann.
Wählen Sie das passende Symbol
Die
Schilder tragen unterschiedliche Piktogramme: Von der Leiter, über den Löschschlauch, eine Richtungsangabe, ein
Brandmeldetelefon, einen manuellen Brandmelder, einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder Löschsand bis hin zu einem Zeichen für andere Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung finden Sie alles. Sind die Geräte in einem Schrank untergebracht, ist dieser auch rot zu färben.