Brandschutzkanal beugt der Brandausbreitung vor
Der Brandschutzkanal ist eine wichtige bauliche Brandschutzmaßnahme insbesondere in gewerblich genutzten und öffentlichen Gebäuden. Durch Wände und Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, dürfen Leitungsanlagen zudem nicht geführt werden. Hierfür ist der Brandschutzkanal als Leitungs- und Kabelkanal gesetzlich vorgeschrieben.
Brandschutzkanal als Maßnahme des Brandschutzes
Ein Brandschutzkanal zählt zu den wichtigen und teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen des Brandschutzes in Gebäuden. In diesen Bereich fallen alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes vorbeugen, aber auch solche, die der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegen wirken. Ferner gehören zum
Brandschutz alle Maßnahmen, die im Brandfall der Rettung von Menschen und Tieren dienen und die Löscharbeiten unterstützen. Der Brandschutzkanal zählt sowohl zu den vorbeugenden Maßnahmen als auch zu den Einrichtungen, die eine Ausbreitung des Feuers und des dadurch entstehenden Rauchs verhindern.
Im Bereich der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen lässt sich der Brandschutzkanal wiederum dem baulichen und dem anlagentechnischen Brandschutz zuordnen. Selbst in Gebäuden und Gebäudeteilen, in denen ein Brandschutzkanal nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ein Interesse an der Verwendung dieser Brandschutzanlage bestehen, zum Beispiel von Seiten des Brandversicherers, der unter Umständen für die Versicherung eines Gebäudes ohne entsprechende Brandschutzmaßnahmen eine deutlich höhere Versicherungsprämie berechnet.
Brandschutzkanal und baurechtliche Vorschriften
Werden
Rohre und
Kabel durch Wände oder Decken geführt, so stellt das immer einen Schwachpunkt im Bereich des baulichen Brandschutzes dar, denn Kabel können in Folge technischer Mängel schmoren und einen Brand verursachen. Rohre sind insbesondere dann bedenklich, wenn es sich um Gasleitungen handelt. Aus diesem Grund sehen baurechtliche Vorschriften in öffentlichen sowie in privat genutzten Gebäuden unter gewissen Voraussetzungen ein Verbot von Leitungen in Wänden und Geschossdecken vor. Eine bundeseinheitliche Regelung über den Brandschutz gibt es in Deutschland nicht, da diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt. Grundsätzlich sind jedoch Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepte bei der Errichtung größerer Gebäude vorgeschrieben. Insbesondere die gehäufte Installation von Energieversorgungs- und Datenleitungen sowie Steuerleitungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden führt zu strengen Bauvorschriften in Bezug auf den Brandschutz mit Brandwänden sowie feuerbeständigen Geschossdecken. Der Brandschutzkanal ist in diesen Fällen die einzige Möglichkeit, die Installation von Datenleitungen und Energieversorgungsleitungen in allen Räumen größerer Gebäude zu gewährleisten.
Nicht nur für den Brandschutz vorteilhaft
Der Brandschutzkanal ist ein Kabel- und Leitungskanal, der nicht nur hinsichtlich des Brandschutzes eine sinnvolle Einrichtung ist.
Kabelkanäle gewinnen in Betriebs-, Geschäfts- und Bürogebäuden immer mehr an Bedeutung, da die umfassenden Leitungsverbindungen auf diese Weise jederzeit leicht zugänglich sind. Reparaturen und Veränderungen am Leitungssystem sind durch die Verwendung von Kabelkanälen mit einem deutlich geringeren Aufwand verbunden, als wären die Leitungen innerhalb von Wänden und Decken verlegt. Sinnvoll ist in einem solchen Fall die Entscheidung für einen Brandschutzkanal, um den notwendigen Brandschutz von vornherein in die Installation mit einzubeziehen.
Materialien und Installation
Der Brandschutzkanal besteht aus einem nicht brennbaren Material, zum Beispiel Stahl oder speziellen Gips- und Leichtbetonplatten. Einige Modelle werden aus einer Kombination von Stahl und nicht brennbaren Gipsbauplatten hergestellt. Er ist in verschiedenen Größen und Stärken erhältlich sowie in Form unterschiedlicher Systeme für die direkte Anbringung an Wänden und Decken, zur abgehängten Montage oder für die Einbindung in Deckenverkleidungen.